Handelsbilanz
Bedeutung: Die durch § 242 I HGB vorgeschriebene Bilanz, die ein Kaufmann bei Beginn seines Handelsgewerbes (Eröffnungsbilanz) und jeweils für den Schluss eines Geschäftsjahres (Jahresbilanz) aufzustellen hat. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsbilanz-36816