Bedeutung: Bestimmungen v.a. über Zulassung, Umfang und Ausübung eines Gewerbes, Art der Gewerbebetriebe, Marktverkehr, Taxen, Arbeitsschutz für gewerbliche Arbeiter gegen missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitskraft, Sonntagsruhe, Lohnschutz und Betriebssicherheit, Zeugnisse.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewerbeordnung-gewo-33231