Bedeutung: Auch BGB-Gesellschaft genannt, ist die einfachste Form der Gesellschaft. Sie ist ein Zusammenschluss von mindestens 2 Personen (Gesellschafter) durch Vertrag.

Dieser Gesellschaftsvertrag enthält den Gesellschaftszweck und begründet die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander.

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323473/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr/