Bedeutung: Gestaltungsform der Erfolgsrechnung, bei der die gesamten Kosten bzw. Aufwendungen einer Periode den gesamten Erlösen bzw. Erträgen derselben Periode gegenübergestellt werden. Dadurch ergibt sich eine (unsaldierte) Bruttodarstellung der Ergebnisquellen gegliedert nach Aufwands- und Ertragsarten.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gesamtkostenverfahren-35681