Bedeutung: Eine Sonderbilanz bei der Verschmelzung von Rechtsträgern durch eine Neugründung
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fusionsbilanz-35803
Bedeutung: Eine Sonderbilanz bei der Verschmelzung von Rechtsträgern durch eine Neugründung
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fusionsbilanz-35803