GuV (Gewinn- und Verlustrechnung)
Bedeutung: Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt alle Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenüber. Quelle: https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/bwl/bwl-begriffe/
Bedeutung: Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt alle Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenüber. Quelle: https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/bwl/bwl-begriffe/
Bedeutung: Beurteilung durch Sachverständigen. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gutachten-34702
Bedeutung: „Mischform der Werkstatt- und der Fließfertigung. Die Maschinen und Arbeitsplätze werden gemäß den notwendigen Verrichtungen zu sogenannten Funktionsgruppen zusammengefasst, innerhalb einer Gruppe erfolgt die Anordnung nach dem Bearbeitungsablauf.“ Quelle: https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/bwl/bwl-begriffe/
Bedeutung: Eröffnungs- bzw. Anfangsbilanz, die bei Errichtung eines (der Buchführungspflicht unterliegenden) Betriebes aufzustellen ist (§ 242 HGB). Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gruendungsbilanz-31960
Bedeutung: Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Betriebs. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gruendung-34792
Bedeutung: Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass am Schluss eines jeden Geschäftsjahrs (Stichtagsprinzip) alle Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten (Abgrenzungsposten) und Schulden des Unternehmens in ein Inventar aufzunehmen sind (Inventur), die dem Grunde nach in der Bilanz erscheinen könnten (Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht, Passivierungspflicht, Passivierungswahlrecht). Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/grundsaetze-ordnungsmaessiger-inventur-36277
Bedeutung: Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind ein Regelwerk zur korrekten, vollständigen und nachvollziehbaren Erfassung von Geschäftsvorfällen. Sie sichern Klarheit, Richtigkeit und Übersichtlichkeit. Teile der GoB sind im Handelsgesetzbuch verankert und gelten für alle buchführungspflichtigen Unternehmen. Quelle: https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/gob/
Bedeutung: Bestimmte Regeln der Rechnungslegung, die sich speziell der Aufstellung des Jahresabschlusses widmen. Beispiel: 2. Arten: a) Gliederungsgrundsätze: Nach dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 II HGB), der für alle Kaufleute gilt, sind die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung so zu gestalten, dass jede Art von Verschleierung vermieden wird. [...]
Bedeutung: Bestimmte Regeln der Rechnungslegung. Sie bilden die allgemeine Grundlage für die handelsrechtliche Bilanzierung und sollen die mit der Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen verbundenen legislatorischen Zwecksetzungen gewährleisten. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/grundsaetze-ordnungsmaessiger-buchfuehrung-gob-32782
Bedeutung: Das Maßgeblichkeitsprinzip überträgt die handelsrechtlichen Vorschriften, denen der Jahresabschluss sowohl formal als auch inhaltlich entsprechen muss (Handelsbilanz), in den Bereich der Steuerbilanz. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/massgeblichkeitsprinzip-41155
Bedeutung: Verfahren der kurzfristigen direkten Prognose auf der Grundlage einer Zeitreihe. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/exponentielles-glaetten-32165
Bedeutung: Verfahren der statischen Investitionsrechnung. Die Gewinnvergleichsrechnung ermittelt einen durchschnittlichen Periodengewinn als Differenz zwischen den durch das Investitionsprojekt erzielten Erlösen und Kosten. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewinnvergleichsrechnung-32388
Bedeutung: Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses und der Darstellung seiner Quellen. Sie ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewinn-und-verlustrechnung-guv-33703
Bedeutung: Mit Anspruch auf Gewinnbeteiligung ausgestattete Anleihe, die zusätzlich zu einer festen Nominalverzinsung eine gewinnabhängige Zusatzverzinsung beinhaltet. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewinnschuldverschreibung-34685
Bedeutung: Zu den Gewinneinkünften zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewinneinkuenfte-51622
Bedeutung: Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Objekt-, Sachsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewerbesteuer-36315
Bedeutung: Bestimmungen v.a. über Zulassung, Umfang und Ausübung eines Gewerbes, Art der Gewerbebetriebe, Marktverkehr, Taxen, Arbeitsschutz für gewerbliche Arbeiter gegen missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitskraft, Sonntagsruhe, Lohnschutz und Betriebssicherheit, Zeugnisse. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewerbeordnung-gewo-33231
Bedeutung: Heute alleinige Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Ermittlung des Gewerbeertrags durch Hinzurechnungen zum und Kürzungen vom gewerblichen Gewinn, der sich bei Einkommensermittlung für den dem Erhebungszeitraum entsprechenden Veranlagungszeitraum nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes ergibt. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewerbeertrag-35031
Bedeutung: Es handelt sich dabei um die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, wenn die gekaufte Sache Mängel aufweist, die schon bei der Übergabe an den Käufer vorhanden waren. Quelle: https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/G/Gewaehrleistung
Bedeutung: Die GmbH ist eine deutsche Unternehmensform und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Die Gründung einer GmbH funktioniert alleine als Einpersonen-GmbH oder im Team als Mehrpersonen-GmbH. Den oder die Inhaber nennt man Gesellschafter. Ein besonderes Merkmal der Rechtsform ist, dass Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden können. [...]
Bedeutung: Auch BGB-Gesellschaft genannt, ist die einfachste Form der Gesellschaft. Sie ist ein Zusammenschluss von mindestens 2 Personen (Gesellschafter) durch Vertrag. Dieser Gesellschaftsvertrag enthält den Gesellschaftszweck und begründet die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander. Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323473/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr/
Bedeutung: Vorgänge aufgrund unternehmerischen Handelns, die Anlass zu Buchungen sind. Die finanziellen Konsequenzen der Geschäftsvorfälle schlagen sich im Jahresabschluss nieder. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geschaeftsvorfaelle-35319
Bedeutung: Folge von Wertschöpfungsaktivitäten (Wertschöpfung) mit einem oder mehreren Inputs und einem Kundennutzen stiftenden Output. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geschaeftsprozess-35399
Bedeutung: Ein möglichst isolierter Ausschnitt aus dem gesamten Betätigungsfeld eines Unternehmens. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/strategisches-geschaeftsfeld-45861
Bedeutung: Gestaltungsform der Erfolgsrechnung, bei der die gesamten Kosten bzw. Aufwendungen einer Periode den gesamten Erlösen bzw. Erträgen derselben Periode gegenübergestellt werden. Dadurch ergibt sich eine (unsaldierte) Bruttodarstellung der Ergebnisquellen gegliedert nach Aufwands- und Ertragsarten. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gesamtkostenverfahren-35681
Bedeutung: Der GKR ist ein vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) 1951 herausgegebener Kontenplan, der zehn nach dem Dezimalsystem gegliederte Kontenklassen enthält, deren Anordnung an den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung angelehnt ist Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/382387/
„Die goldene Bilanzregel stellt die Forderung auf, dass langfristige Anlagegüter auch durch langfristiges Kapital (Eigenkapital) und kurzfristige Wirtschaftsgüter (Umlaufvermögen) ebenso durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein müssen.“ [Handelszeitung; https://www.handelszeitung.ch/finanzlexikon/goldene-bilanzregel; zuletzt aufgerufen am 28.10.2024 um 10:58]
„Ein Gewinn ist in der Betriebswirtschaftslehre der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen.“ [Handelszeitung; https://www.handelszeitung.ch/finanzlexikon/gewinn; zuletzt aufgerufen am 14.09.2024 um 13:39]
„Geschäftsfähigkeit ist per Definition die Fähigkeit einer Person, Willenserklärungen verbindlich abzugeben und entgegenzunehmen. Wer geschäftsfähig ist, darf verbindliche Rechtsgeschäfte abschließen – z. B. eine Kündigung oder Rücktrittserklärung.“ [IONOS; https://www.ionos.de/startupguide/gruendung/geschaeftsfaehigkeit/; zuletzt aufgerufen am 17.09.2024 um 21:57]
Die Genossenschaft ist eine Rechtsform, in der sich Personen zu einem Verein zusammenschließen, um ihre wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen gemeinschaftlich zu fördern. [Genossenschaftsgesetz; https://www.gesetze-im-internet.de/geng; zuletzt aufgerufen am 04.07.2025]