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Preisdiskriminierung

Preisdiskriminierung (Preisdifferenzierung) liegt vor, wenn ein Anbieter dasselbe Gut zu unterschiedlichen Preisen verkauft, ohne dass die Unterschiede auf den Kosten beruhen. Voraussetzungen sind Marktmacht, unterschiedliche Zahlungsbereitschaften und dass die Käufer das Gut nicht untereinander weiterverkaufen können.

Preisdiskriminierung ersten Grades

Jeder Kunde zahlt genau seine Zahlungsbereitschaft (perfekte Preisdiskriminierung). Der Anbieter schöpft die gesamte Konsumentenrente ab. Die verkaufte Menge ist effizient, aber der gesamte Wohlfahrtsgewinn geht an den Anbieter.

Preisdiskriminierung zweiten Grades

Der Anbieter kennt die einzelnen Kunden nicht und bietet verschiedene Tarife an, aus denen sie selbst wählen (Selbstselektion). Beispiele sind Mengenrabatte, Tarife mit Grundgebühr und Versionen wie erste und zweite Klasse.

Preisdiskriminierung dritten Grades

Der Anbieter teilt die Kunden nach einem erkennbaren Merkmal in Gruppen und verlangt je Gruppe einen eigenen Preis. Beispiele sind Studierendenrabatte und Länderpreise. In jedem Teilmarkt gilt Grenzerlös gleich Grenzkosten. Die Gruppe mit der unelastischeren Nachfrage zahlt den höheren Preis.

Wie Preis und Absatz zusammenhängen, zeigen die Kapitel Preis-Absatz-Funktion und Preiselastizität im Kurs Preispolitik.

Preisdiskriminierung im Video erklärt

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Von Claudius Thelen, Postdoc an der Universität Greifswald. Erstmals veröffentlicht am 28. Dezember 2023.

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