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Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis umfasst alle Unternehmen, die in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen werden. Der Konzernabschluss stellt die rechtlich selbstständigen Unternehmen so dar, als wären sie ein einziges Unternehmen.

Wer gehört dazu?

  • Mutterunternehmen: stellt den Konzernabschluss auf
  • Tochterunternehmen: werden vom Mutterunternehmen beherrscht, meist über die Mehrheit der Stimmrechte. Sie werden voll einbezogen (Vollkonsolidierung)
  • Gemeinschaftsunternehmen: werden gemeinsam mit einem Partner geführt. Sie werden anteilig oder nach der Equity-Methode einbezogen
  • Assoziierte Unternehmen: Das Mutterunternehmen übt maßgeblichen Einfluss aus, in der Regel ab 20 % der Stimmrechte. Sie werden nach der Equity-Methode bewertet

Der Konsolidierungskreis im engeren Sinn besteht aus Mutter und voll konsolidierten Töchtern. Im weiteren Sinn zählen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen dazu.

Beispiel

Hält die M-AG 80 % an der A-GmbH, 50 % gemeinsam mit einem Partner an der B-GmbH und 25 % an der C-AG, dann ist A Tochterunternehmen, B Gemeinschaftsunternehmen und C assoziiertes Unternehmen.

Rechtsgrundlagen sind die §§ 290 ff. HGB und für kapitalmarktorientierte Konzerne die IFRS.

Konsolidierungskreis im Video erklärt

Verwandte Begriffe

Jahresabschluss | Bilanz | Rechtsformen

Von Claudius Thelen, Postdoc an der Universität Greifswald. Erstmals veröffentlicht am 28. September 2023.

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