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Lexikon

Zuschreibung

Eine Zuschreibung ist die bilanzielle Erfassung der Wertsteigerung eines Vermögensgegenstandes (z.B. Kurs von Aktien steigt). Sie führt zu einem Ertrag. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden die Obergrenze der Zuschreibung (§253 Abs. 1 HGB). Das Gegenstück zur Zuschreibung ist die Abschreibung. In folgendem Video erkläre ich das Begriffspaar:

Im Video erklärt

Von Claudius Thelen, Postdoc an der Universität Greifswald. Erstmals veröffentlicht am 26. März 2025.

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