Ein Umkehrwechsel ist ein Wechsel, den der Bezogene akzeptiert und anschließend selbst durch Indossament als Zahlungsmittel einsetzt. Er dient häufig der Kreditbeschaffung. [Gabler Wirtschaftslexikon; https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/umkehrwechsel-50893; zuletzt aufgerufen am 24.06.2025]