Das Übergewinn-Verfahren ist ein Unternehmensbewertungsverfahren, bei dem der Unternehmenswert aus dem Substanzwert zuzüglich des Kapitalwertes der Übergewinne (Gewinne über die marktübliche Verzinsung hinaus) berechnet wird. [Gabler Wirtschaftslexikon; https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/uebergewinnverfahren-52563; zuletzt aufgerufen am 05.06.2025]