BAföG – Staatliche Ausbildungsförderung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt eine der günstigsten und zugleich verbreitetsten Formen der Studienfinanzierung dar.
Höhe und Auszahlung
- Maximale monatliche Förderung: bis zu 992 €
- Auszahlung besteht zu 50 % aus einem zinsfreien Darlehen und zu 50 % aus einem staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Die Höchstsumme der Rückzahlung liegt bei 10.000 EUR
Voraussetzungen
BAföG kann grundsätzlich jede*r immatrikulierte Studierende erhalten, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Ausbildung zur Verfügung stehen. Die Förderung ist abhängig von:
- Einkommen der Eltern
- eigenem Einkommen
- eigenem Vermögen (z. B. Sparbücher, Konten, Depots, Auto)
(Wichtig: Falschangaben können zu Rückforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.)
Antragstellung
- Antragsformulare sind erhältlich beim BAföG-Amt (Studierendenwerk Greifswald) oder online unter https://www.stw-greifswald.de/finanzierung/bafoeg-antraege-formblaetter.
- Die Anträge können persönlich abgegeben oder in den Briefkasten vor dem BAföG-Amt (Am Bahnhof/EDEKA) eingeworfen werden.
- Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt
- Ein Leistungsnachweis ist zum 5. Fachsemester
- Auch Master-Studiengänge können gefördert werden, sofern sie auf einem Bachelor-Abschluss aufbauen.
- Der Antrag sollte spätestens im Monat des Studienbeginns gestellt werden, da die Förderung rückwirkend ab Antragseingang gewährt wird.
Überbrückungsmöglichkeiten
- Vorauszahlung unter Vorbehalt beim BAföG-Amt
- Kurzfristiges Darlehen beim Studierendenwerk
Kontakt BAföG-Amt Greifswald
Studierendenwerk Greifswald
Amt für Ausbildungsförderung
Bahnhofstraße 44b, 17489 Greifswald