Ein Scheck ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Anweisung des Ausstellers an ein Kreditinstitut enthält, eine bestimmte Geldsumme an den im Scheck genannten Empfänger zu zahlen. Er dient als bargeldloses Zahlungsmittel und unterliegt strengen formalen Anforderungen nach dem Scheckgesetz. [Gabler Wirtschaftslexikon; https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/scheck-46521; zuletzt aufgerufen am 05.06.2025]