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Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ordnen Zahlungen der Periode zu, in die Aufwand oder Ertrag wirtschaftlich gehören. Sie dienen der periodengerechten Gewinnermittlung (§ 250 HGB).
Transitorische Posten
Die Zahlung liegt vor dem Bilanzstichtag, Aufwand oder Ertrag gehören in die Zeit danach.
- Aktiver RAP (ARAP): Das Unternehmen hat im Voraus gezahlt. Beispiel: Am 1. Oktober wird die Versicherung für zwölf Monate mit 1.200 € bezahlt. 900 € betreffen das Folgejahr und werden als ARAP aktiviert
- Passiver RAP (PRAP): Das Unternehmen hat im Voraus Geld erhalten. Beispiel: Ein Mieter überweist im Dezember die Januarmiete
Antizipative Posten
Aufwand oder Ertrag gehören ins alte Jahr, die Zahlung folgt erst im neuen. Diese Fälle sind keine Rechnungsabgrenzungsposten. Sie werden als sonstige Forderungen oder sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Beispiel: Die Dezembermiete wird erst im Januar überwiesen.
Merkhilfe
Transitorisch: erst die Zahlung, dann der Erfolg. Antizipativ: erst der Erfolg, dann die Zahlung.
Rechnungsabgrenzungsposten im Video erklärt
Verwandte Begriffe
Von Claudius Thelen, Postdoc an der Universität Greifswald. Erstmals veröffentlicht am 15. Juni 2023.