Zum Inhalt springen

Diese Seite wird gerade überarbeitet. Inhalte können sich noch ändern.

BWLexikon | BWL

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ordnen Zahlungen der Periode zu, in die Aufwand oder Ertrag wirtschaftlich gehören. Sie dienen der periodengerechten Gewinnermittlung (§ 250 HGB).

Transitorische Posten

Die Zahlung liegt vor dem Bilanzstichtag, Aufwand oder Ertrag gehören in die Zeit danach.

  • Aktiver RAP (ARAP): Das Unternehmen hat im Voraus gezahlt. Beispiel: Am 1. Oktober wird die Versicherung für zwölf Monate mit 1.200 € bezahlt. 900 € betreffen das Folgejahr und werden als ARAP aktiviert
  • Passiver RAP (PRAP): Das Unternehmen hat im Voraus Geld erhalten. Beispiel: Ein Mieter überweist im Dezember die Januarmiete

Antizipative Posten

Aufwand oder Ertrag gehören ins alte Jahr, die Zahlung folgt erst im neuen. Diese Fälle sind keine Rechnungsabgrenzungsposten. Sie werden als sonstige Forderungen oder sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Beispiel: Die Dezembermiete wird erst im Januar überwiesen.

Merkhilfe

Transitorisch: erst die Zahlung, dann der Erfolg. Antizipativ: erst der Erfolg, dann die Zahlung.

Rechnungsabgrenzungsposten im Video erklärt

Verwandte Begriffe

Bilanz | Aufwand | Ertrag

Von Claudius Thelen, Postdoc an der Universität Greifswald. Erstmals veröffentlicht am 15. Juni 2023.

Zurück zum BWLexikon von A bis Z