„Die OHG ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, nämlich den Betrieb eines Handelsgewerbes, unter einer gemeinschaftlichen Firma, ohne dass eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern besteht. Die Gesellschafter bilden somit eine Tätigkeits-, Vermögens-, Risiko- und Haftungsgemeinschaft.“ [IHK Berlin; https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/firma-und-rechtsformen/rechtsformen-fuer-unternehmen/offene-handelsgesellschaft-2253568; zuletzt aufgerufen am 14.09.2024 um 13:57]