Bedeutung: Kreditgewährung gegen Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten.
Quelle: https://www.gabler-banklexikon.de/definition/lombardkredit-59664
Bedeutung: Kreditgewährung gegen Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten.
Quelle: https://www.gabler-banklexikon.de/definition/lombardkredit-59664