Bedeutung: im Handelsverkehr übliche, bei Kaufverträgen und Werkverträgen getroffene Vereinbarungen, die die näheren Einzelheiten der Vertragsabwicklung festlegen, z.B. Abmachungen über Verpackung, Aufmachung, Liefertermin, Erfüllungsort etc.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lieferbedingungen-40891