Bedeutung: Kredit, den Lieferanten ihren Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels einräumen, eine typische Form des kurzfristigen Kredits.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lieferantenkredit-37077
Bedeutung: Kredit, den Lieferanten ihren Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels einräumen, eine typische Form des kurzfristigen Kredits.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lieferantenkredit-37077