Bedeutung: Durch die innerbetriebliche Leistungsverrechnung werden die Kosten der in den Hilfskostenstellen erstellten innerbetrieblichen Leistungen den Kostenstellen zugerechnet, die ihren Anfall ausgelöst haben.

 

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/innerbetriebliche-leistungsverrechnung-40586