Bedeutung: Anlagenmiete. Bes. Vertragsform der Vermietung und Verpachtung von Investitions- und Konsumgütern. Das Leasingobjekt wird entweder von einer speziellen Leasinggesellschaft vom Hersteller gekauft und dann dem Leasingnehmer übergeben (indirektes Leasing) oder direkt vom Produzenten verpachtet (direktes oder Herstellerleasing).

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/leasing-40697