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Latente Steuern
Latente Steuern sind künftige Steuerbelastungen oder Steuerentlastungen. Sie entstehen, weil Handelsbilanz und Steuerbilanz Vermögen und Schulden unterschiedlich ansetzen und sich diese Unterschiede später wieder ausgleichen (§ 274 HGB).
Aktive latente Steuern
Der handelsrechtliche Gewinn ist niedriger als der steuerliche. Das Unternehmen zahlt heute mehr Steuern, als zum Handelsbilanzgewinn passen, und wird später entlastet. Für diesen Vorteil darf es einen Aktivposten ansetzen.
Beispiel: Eine Drohverlustrückstellung von 10.000 € wird in der Handelsbilanz gebildet, steuerlich aber nicht anerkannt. Bei 30 % Steuersatz ergeben sich 3.000 € aktive latente Steuern.
Passive latente Steuern
Der handelsrechtliche Gewinn ist höher als der steuerliche. Das Unternehmen zahlt heute weniger Steuern und wird später belastet. Dafür muss es einen Passivposten bilden.
Beispiel: Selbst geschaffene Software wird in der Handelsbilanz mit 20.000 € aktiviert, steuerlich ist das verboten. Bei 30 % Steuersatz ergeben sich 6.000 € passive latente Steuern.
Merkhilfe
Aktive latente Steuern sind ein Anspruch auf künftige Entlastung, passive eine künftige Schuld. Nur passive latente Steuern sind verpflichtend anzusetzen, für einen aktiven Überhang besteht ein Wahlrecht.
Latente Steuern im Video erklärt
Verwandte Begriffe
Bilanz | Jahresabschluss | Rücklagen & Rückstellungen
Von Claudius Thelen, Postdoc an der Universität Greifswald. Erstmals veröffentlicht am 31. August 2023.