Bedeutung: Herabsetzung der betrieblichen Arbeitszeit bei entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der vorübergehenden Arbeitsstreckung, v.a. bei Auftragsmangel.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kurzarbeit-39815
Bedeutung: Herabsetzung der betrieblichen Arbeitszeit bei entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der vorübergehenden Arbeitsstreckung, v.a. bei Auftragsmangel.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kurzarbeit-39815