Bedeutung: Jedes Unternehmen folgt dem Grundsatz des wirtschaftlichen Handelns, um Gewinne zu erzielen bzw. die entstandenen Kosten durch Erlöse zumindest zu decken. Ein Kostenzurechnungsprinzip beschreibt das Vorgehen, nach dem die entstehenden Kosten auf die jeweiligen Bezugsgrößen umgerechnet werden. Die Kostenzurechnung der Gemeinkosten stellt dabei immer ein besonderes Problem dar. Sie fallen in der Regel unabhängig von der ausgebrachten Menge eines Kostenträgers an und lassen sich nicht ohne weiteres einer bestimmten Einheit zuordnen.
Quelle: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/kostenzurechnungsprinzipien/