Bedeutung: Wichtige Art von Bezugsgrößen. Als Kostenträger werden die Absatzleistungen oder innerbetrieblichen Leistungen bezeichnet, denen in der Kostenträgerrechnung bzw. Kalkulation oder Kostenstellenrechnung bzw. innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Kosten zugerechnet werden.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kostentraeger-41332