Bedeutung: Spezielle Bezugsgröße der Kostenrechnung. Kostenstellen sind als Orte der Kostenentstehung funktionell, nach Verantwortungsbereichen, nach räumlichen Gesichtspunkten, nach Kostenträgergesichtspunkten, nach speziellen abrechnungs- oder leistungstechnischen Gesichtspunkten rechnungsmäßig abgegrenzte institutionelle Teile des Gesamtbetriebs, für die Kosten separat erfasst werden.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kostenstelle-38578