Bedeutung: Teilbereich der traditionellen Kostenrechnung, in der die Kosten nach primären Kostenarten gegliedert erfasst werden. Die Kostenartenrechnung stellt das wesentliche Bindeglied der Kostenrechnung zu anderen betrieblichen Informationssystemen (z.B. Finanz-, Material-, Personal- und Anlagenbuchhaltung) dar.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kostenartenrechnung-38714