Bedeutung: Zusammenschluss von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben und sich einer einheitlichen Leitung (häufig durch eine Holdinggesellschaft) unterstellen.

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19879/konzern/