Bedeutung: Kredit, den der Kreditnehmer innerhalb der festgesetzten Laufzeit durch Verfügungen über sein Konto bis zur vereinbarten Kreditlinie in Anspruch nehmen kann. Der Kontokorrentkredit an Unternehmen ist ein Betriebskredit, der der Finanzierung der Gütererzeugung und Güterbereitstellung dient (Betriebsmittelkredit, Saisonkredit, Überziehungskredit, Zwischenkredit). Der Kontokorrentkredit an Privatpersonen wird als standardisierter Dispositionskredit zur Verfügung gestellt und dient der Konsumfinanzierung (Konsumentenkredit).

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kontokorrentkredit-39156