Bedeutung:

  1. Buchführung: zur Erfassung von Geschäftsvorfällen allgemein anerkannte zweiseitige Verrechnungsform. Jedes Konto hat eine Soll- und eine Habenseite. Es werden Personenkonten und Sachkonten voneinander unterschieden. Sachkonten werden üblicherweise in Bestandskonten und Erfolgskonten unterteilt. Bestandskonten werden über die Bilanz, die Erfolgskonten über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen.

 

  1. Bankwesen: Bankkonto.

 

Quelle: https://www.gabler-banklexikon.de/definition/konto-59292