Bedeutung:

  1. Transformation von Schulden in Eigenkapital oder langfristige Verbindlichkeiten.

Anders: Sanierung.

 

  1. Aufrechnung konzerninterner Vorgänge (z.B. Beteiligungen, interne Warenströme).

Vgl. auch Konzernabschluss.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/konsolidierung-39713#head2