Das Kollegialprinzip beschreibt eine Organisationsform, in der Entscheidungen gemeinsam von mehreren gleichberechtigten Führungskräften getroffen werden. [Gabler Wirtschaftslexikon; https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kollegialprinzip-34667; zuletzt aufgerufen am 04.07.2025]