Bedeutung: Der Kaufvertrag ist die wichtigste Form des vertragsbasierten Güterumsatzes. Der Verkäufer verschafft dem Käufer die Rechtsinhaberschaft an einer Sache bzw. an einem Recht. Im Gegenzug schuldet der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kaufvertrag-41898