Bedeutung: Ermittlung des einmaligen und/oder laufenden Kapitalbedarfs eines Unternehmens zwecks Errichtung, Erweiterung u.Ä.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalbedarfsrechnung-39854
Bedeutung: Ermittlung des einmaligen und/oder laufenden Kapitalbedarfs eines Unternehmens zwecks Errichtung, Erweiterung u.Ä.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalbedarfsrechnung-39854