Bedeutung: Summe der für die unternehmerischen Teilpläne erforderlichen finanziellen Mittel einer Periode. Die Differenz zwischen (Gesamt-)Kapitalbedarf und den aus der Innenfinanzierung zur Verfügung stehenden Mitteln der Periode ist der Betrag, der durch Außenfinanzierung beschafft werden muss.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalbedarf-41488