Bedeutung: Maximales Produktionsvermögen eines Potenzialfaktors bzw. eines Potenzialfaktorsystems (Arbeitssystems) in quantitativer (quantitative Kapazität) und qualitativer Hinsicht (qualitative Kapazität) für eine definierte Bezugsperiode. In Abhängigkeit vom technischen oder organisatorischen Verbund der Potenzialfaktoren bzw. Potenzialfaktorsysteme lässt sich die Kapazität einer Produktionsstelle, einer Produktionsstufe, eines Produktionswerkes (-betriebes) und einer ganzen Unternehmung unterscheiden.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapazitaet-38981