Bedeutung: Zeitermittlung erfolgt für die Berechnung von Vorgabezeit des Arbeitnehmers, Belegungszeit des Betriebsmittels, Bewertungszeit des Werkstoffes sowie der Auftragszeit (T) im Rahmen der Arbeitsvorbereitung.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zeitermittlung-47262