Bedeutung: Form der Kostenrechnung, bei der die während einer Abrechnungsperiode tatsächlich angefallenen Kosten ohne Korrekturen auf die produzierten und abgesetzten Kostenträger lückenlos weiterverrechnet werden (Nachkalkulation). Manche Kostenarten, deren effektive Höhe erst später feststeht (z.B. Steuern, Gebühren etc.) müssen zu Normal- oder Planwerten angesetzt werden.

 

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/istkostenrechnung-38768