Bedeutung:
Ziele:
- a) Der Industrie-Kontenrahmen (IKR) soll allen Industrieunternehmungen – gleich welcher Branche, Größe und Rechtsform – Anregungen zur Aufstellung unternehmensindividueller Kontenpläne bieten; branchenbezogene Kontenrahmen können abgeleitet werden.
- b) Weitere Präzisierung bei gleichzeitiger Vereinfachung des Rechnungswesens; Anpassung an die Erfordernisse der EDV.
- c) Harmonisierung des Rechnungswesens auf internationaler Ebene (v.a. im EU-Bereich).
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/industrie-kontenrahmen-ikr-38407