„Die goldene Bilanzregel stellt die Forderung auf, dass langfristige Anlagegüter auch durch langfristiges Kapital (Eigenkapital) und kurzfristige Wirtschaftsgüter (Umlaufvermögen) ebenso durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein müssen.“ [Handelszeitung; https://www.handelszeitung.ch/finanzlexikon/goldene-bilanzregel; zuletzt aufgerufen am 28.10.2024 um 10:58]