Geschäftsfähigkeit ist per Definition die Fähigkeit einer Person, Willenserklärungen verbindlich abzugeben und entgegenzunehmen. Wer geschäftsfähig ist, darf verbindliche Rechtsgeschäfte abschließen – z. B. eine Kündigung oder Rücktrittserklärung.“ [IONOS; https://www.ionos.de/startupguide/gruendung/geschaeftsfaehigkeit/; zuletzt aufgerufen am 17.09.2024 um 21:57]