Bedeutung: Maßnahmen zur Beschaffung finanzieller Mittel, die im Kapitalüberlassungsvertrag meist erfolgsunabhängige Zins- und Tilgungszahlungen zusichern und dem Unternehmen Kapital für begrenzte Zeit zur Verfügung stellen. Die Kapitalgeber sind Gläubiger.

 

Quelle:         https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fremdfinanzierung-35508