Bedeutung: Erfasst den Werteverkehr einer Unternehmung (den äußeren Kreis) aus Geschäftsbeziehungen zur Umwelt (Kunden, Lieferanten, Schuldner, Gläubiger) und die dadurch bedingten Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/finanzbuchhaltung-35714