Bedeutung: Unter Festbewertung versteht man im Rechnungsführung eine erlaubte Einschätzung des Sachanlagevermögens und der Grundstoffe, Bindemittel und Betriebsstoffe, wenn deren Istbestand in seinem Umfang, seiner Wertigkeit und seiner Zusammenstellung lediglich schmalen Fluktuationen unterliegt und deren Gesamtwert für die Firma von nachfolgender Wichtigkeit ist.

Beispiel: Das Unternehmen XY verfügt ständig über einen, nach Größe und Wert etwa gleich bleibenden Bestand an Schrauben. Zur Erleichterung der Bewertung kann dafür ein Festwert gebildet werden, da es sich hier um relativ stabile Preise handelt.

Quelle: https://www.fsgu-akademie.de/lexikon/festbewertung/