Bedeutung: Die Societas Europaea (SE) oder Europäische Aktiengesellschaft ist wie andere auf Europaebene eingeführte Gesellschaftsformen (europäisches Gesellschaftsrecht) ein Produkt der Harmonisierungsbemühungen im Gesellschaftsrecht. Rechtlich handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Das Mindestkapital beträgt 120.000 Euro. Ihr Sitz muss in einem EU-Mitgliedsstaat liegen.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/societas-europaea-se-46610