Bedeutung: In der Unternehmensbewertung der Gegenwartswert der künftigen Einzahlungs­über­schüs­se aus der unternehmerischen Produktions- und Absatztätigkeit. Man erhält ihn durch Abzinsen der künftig erwarteten Zahlungen mit einem (ggf. risikoangepassten) Zinssatz.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ertragswert-35437