Bedeutung: In der Unternehmensbewertung der Gegenwartswert der künftigen Einzahlungsüberschüsse aus der unternehmerischen Produktions- und Absatztätigkeit. Man erhält ihn durch Abzinsen der künftig erwarteten Zahlungen mit einem (ggf. risikoangepassten) Zinssatz.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ertragswert-35437