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Doppelte Buchführung & Buchungssätze
Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten erfasst: einmal im Soll und einmal im Haben, jeweils in gleicher Höhe. „Doppelt“ ist sie auch, weil der Erfolg zweifach ermittelt wird, über die Bilanz und über die Gewinn- und Verlustrechnung.
Kontenarten
- Aktivkonten (Vermögen): Zugänge im Soll, Abgänge im Haben
- Passivkonten (Kapital): Zugänge im Haben, Abgänge im Soll
- Aufwandskonten: Buchung im Soll, siehe Aufwand
- Ertragskonten: Buchung im Haben, siehe Ertrag
Das T-Konto
Jedes Konto hat zwei Seiten. Links steht das Soll, rechts das Haben. Am Jahresende wird der Saldo gebildet und in Bilanz oder GuV übernommen.
Buchungssatz
Der Buchungssatz nennt zuerst das Konto im Soll, dann das Konto im Haben:
Soll an Haben, Betrag
Beispiele
- Kauf einer Maschine für 5.000 € per Banküberweisung: Maschinen an Bank 5.000 €
- Barabhebung von 500 € vom Bankkonto: Kasse an Bank 500 €
- Kauf von Rohstoffen auf Ziel für 2.000 €: Rohstoffe an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.000 €
- Zahlung der Miete von 1.200 € per Überweisung: Mietaufwand an Bank 1.200 €
Welche Regeln dabei gelten, steht bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Doppelte Buchführung & Buchungssätze im Video erklärt
Verwandte Begriffe
Bilanz | Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung | Jahresabschluss
Von Claudius Thelen, Postdoc an der Universität Greifswald. Erstmals veröffentlicht am 24. August 2023.