Bedeutung: vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstituts, für Rechnung und nach Weisungen des Auftraggebers innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gegen Vorlage bestimmter Warendokumente eine Leistung an einen Dritten zu erbringen.
Quelle: https://www.gabler-banklexikon.de/definition/dokumentenakkreditiv-57136