Bedeutung: Im Rahmen eines mit dem Kreditnehmer vereinbarten Diskontkredites kaufen Kreditinstitute noch nicht zur Zahlung fällige Wechsel unter Abzug von Diskontzinsen bis zum Fälligkeitstag an.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/diskontkredit-30945/version-88656