Bedeutung: „Gegenstück der Investition. Bei einer einmaligen Desinvestition wird ein Wirtschaftsgut aus dem wirtschaftlichen Prozess entfernt und (üblicherweise) verkauft. Als laufende Desinvestition bezeichnet man den Prozess, bei dem Umsatzerlöse zu Einzahlungen führen, welche einen Gegenpol zum Werteverzehr (Abnutzung) der Investitionsgüter bilden.“

Quelle: https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/bwl/bwl-begriffe/