Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. Dieser Vertrag sichert dem Gläubiger zusätzliche Sicherheit. In Deutschland ist sie gesetzlich geregelt (§ 765 ff. BGB), akzessorisch und unterliegt der Schriftform. [Gabler Wirtschaftslexikon; https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/buergschaft-29924; zuletzt aufgerufen am 30.06.2025]